Mehrwertsteuer Restaurant & Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie

Mehrwertsteuer Gastronomie: So viel zahlst du

Die Corona-Krise hat das Gastgewerbe besonders stark getroffen. In der österreichischen Gastronomie gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 10 % auf Speisen, während für Getränke in der Regel der Normalsatz von 20 % angewendet wird. Während der Corona-Pandemie wurden temporäre Steuererleichterungen eingeführt, um die Branche zu unterstützen: Von Juli 2020 bis Ende 2021 wurde der Steuersatz für Speisen, Getränke (auch alkoholische), und andere Dienstleistungen wie Catering auf 5 % gesenkt. Diese Maßnahme diente dazu, die finanziellen Belastungen für Gastronomiebetriebe zu verringern und ihre Existenz in der Krise zu sichern. Seit 2022 gelten jedoch wieder die regulären Steuersätze.

Hintergrund zur Mehrwertsteuersenkung

Durch das am 19. Juni 2020 eingeführte Corona-Steuerhilfegesetz in Österreich kam es zu einer temporären Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie. Von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 wurde der Steuersatz für Speisen, Getränke (inklusive alkoholischer Getränke), sowie für Beherbergungs- und Kulturleistungen auf 5 % gesenkt, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.
 

Für Gastronom:innen bedeutete dies große Anpassungen, da die Änderungen der Steuersätze kurzfristig umgesetzt werden mussten:

  • 20 % bis zum 30. Juni 2020,
  • 5 % vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021,
  • 10 % bzw. 20 % (reguläre Sätze) ab 1. Januar 2022.

Diese Maßnahme unterstützte die Branche in einer schwierigen Zeit, aber die rasche Einführung und Rückkehr zu den regulären Sätzen stellte viele Betriebe vor zusätzliche organisatorische Herausforderungen.

Aktuelle Steuersätze Gastronomie

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 5 % für die Gastronomie in Österreich, der während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, galt bis zum 31. Dezember 2021. Seit dem 1. Januar 2022 gelten wieder die regulären Steuersätze von 10 % für Speisen und 20 % für Getränke. Trotz Diskussionen in der Branche über eine mögliche Verlängerung dieser Unterstützungsmaßnahme entschied sich die Regierung gegen eine Fortführung des reduzierten Steuersatzes.

 

Zurzeit gelten in Österreich folgende Regelungen:

  • Speisen vor Ort (in Restaurants): Der ermäßigte Steuersatz von 10 % gilt für alle Speisen, die vor Ort verzehrt werden, einschließlich in Lokalen mit Sitzgelegenheiten.
  • Speisen zum Mitnehmen oder per Lieferung: Auch hier gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 10 %, da sie wie alle Speisen aus der Gastronomie behandelt werden.
  • Getränke: Sowohl alkoholische als auch nichtalkoholische Getränke unterliegen dem regulären Steuersatz von 20 %, unabhängig davon, ob sie vor Ort konsumiert oder zum Mitnehmen verkauft werden.

Die Rückkehr zu den regulären Steuersätzen hat viele Gastronomiebetriebe vor neue Herausforderungen gestellt, insbesondere in Zeiten steigender Betriebskosten.

Wie sieht es in Zukunft aus?

Die Diskussion um die Mehrwertsteuer in der Gastronomie bleibt ein heißes Thema. Seit der Rückkehr zum regulären Steuersatz  gibt es Forderungen, die reduzierte Mehrwertsteuer dauerhaft wieder einzuführen – nicht nur für Speisen zum Mitnehmen, sondern auch für solche, die vor Ort verzehrt werden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnt vor einer anhaltenden Belastung der Branche. „Gemeinschaftsgastronomen und Caterer haben eine systemrelevante Rolle bei der Daseinsvorsorge in unserem Land! Das alles verdient Anerkennung und Unterstützung – und keine Bestrafung durch eine unfaire Steuerpolitik! “, so DEHOGA-Präsident Guido Zöllick*.

Auch Gastronomen wie der „Gastroflüsterer“ Kemal Üres, bekannt aus der Szene, setzen sich aktiv für eine Reform ein. Üres betont in einem Interview mit meininger.de: „Die Mehrwertsteuererhöhung wird viele kleine und individuell arbeitende Gastronomen die Existenz kosten. Ich spreche nicht von Systemern und nicht von Fine Dining, sondern von der großen Mittelschicht.“
Fest steht: die Frage um den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie wird in Zukunft zum Wahlthema. So diskutierten erst kürzlich Spitzenpolitiker auf dem DEHOGA Branchentag über die aktuelle politische Situation und sprachen sich dabei teilweise für eine reduzierte Mehrwertsteuer aus. 

Mit dem SIDES Kassensystem im MwSt-Chaos den Überblick behalten

Für Gastronom:innen ist es eine große Herausforderung, den Überblick über die sich stets ändernden Regelungen und unterschiedlichen Steuersätze zu behalten. Besonders weil jede Anpassung eines Steuersatzes auch im Kassensystem geändert werden muss. Doch mit dem digitalen Gastro Kassensystem von SIDES kann jede Änderung schnell und unkompliziert ausgeführt werden. Mit der SIDES Kassensoftware hast du die volle Kontrolle über deinen Betrieb und kannst dein Restaurant darüber intuitiv und flexibel verwalten – eine Sorge weniger in diesen MwSt-Chaos.

 

 

* Quelle: DEHOGA

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