AGB Frühlings-Sale
Stand: 01.04.2024
1. Teilnahme
1.1 Wer darf an der Aktion teilnehmen?
Sowohl Neukunden als auch Bestandskunden der SimplyDelivery GmbH sind dazu berechtigt an der Frühlings-Sale teilzunehmen. Neukunden sind dazu berechtigt an Aktion 1 und 3 teilzunehmen. Bestandskunden sind dazu berechtigt an Aktion 2 und 3 teilzunehmen. Einzelne Filialen desselben Neukunden werden als eigenständige Neukunden gezählt, wenn diese zeitgleich auch eigene volle Verträge abschließen. Personen oder Unternehmen oder Unternehmesketten, die bereits einen Vertrag mit der SimplyDelivery GmbH abgeschlossen haben, können nicht an Aktion 1 teilnehmen.
1.2 Richtlinien für eine erfolgreiche Teilnahme
Der Frühlings-Sale läuft zwischen dem 01.04.24 und dem 30.04.24. Der Vertragsabschluss muss in diesem Zeitraum erfolgen. Für einzelne Leistungen (z.B. Onboarding eines Neukunden oder Installation von z.B. Self-Order-Terminals) müssen zur Teilnahme an der Promotion die in der SIDES Preisliste ausgewiesenen einmalige Einrichtungsgebühren unrabattiert bezahlt werden. Der Frühlings-Sale bezieht sich alleine auf Hardware Kosten. Soweit der Kunde eine Promotion Leistung für den Abschluss einen SIDES Payment Vertrages erhält, sichert der Kunde zu, die SIDES Payment-Lösung in seinem Betrieb exklusiv und verpflichtend einzusetzen, also keine vergleichbaren Payment-Lösungen gleichzeitig vorzuhalten oder zu nutzen. Gutscheine oder Gutschriften werden erst nach Ausgleich der ersten monatlichen Lizenzgebühr für den Kauf im Rahmen dieser Aktion versendet.
2. Rabatt
Aktion 1
Neukunden, die einen Vertrag für ein SIDES Basis-Paket abschließen, erhalten einen Hardware-Gutschein i.H.v. 200 EUR. Neukunden, die einen Vertrag für ein SIDES Web-Paket oder höher abschließen, erhalten einen Hardware-Gutschein i.H.v. 600 EUR. Die Vertrags-Unterschrift muss im Zeitraum des Frühlings-Sale (Ziffer 1.2) erfolgen. Die jeweilige Vertragslaufzeit ergibt sich aus den Bedingungen des jeweiligen Lizenzvertrages.
Aktion 2
Bestandskunden, die ein Vertrags-Upgrade ab 29 EUR/Monat durchführen, erhalten einen Hardware-Gutschein i.H.v. 100 EUR. Bestandskunden, die ein Vertrags-Upgrade von mindestens 49 EUR/Monat durchführen, erhalten einen Hardware-Gutschein i.H.v. 200 EUR. Die Vertrags-Unterschrift muss im Zeitraum des Frühlings-Sale (Ziffer 1.2) erfolgen. Die jeweilige Vertragslaufzeit ergibt sich aus den Bedingungen des jeweiligen Lizenzvertrages.
Aktion 3
Bestandskunden und Neukunden, die einen neuen Vertrag für SIDES Payment (nicht eCommerce, nur Restaurant PIN Terminal Lösungen) zu Standardkonditionen abschließen, erhalten eine Gutschrift i.W.v. 200 EUR für das Kartenlesegerät sowie weitere 200 EUR in Form einer Lizenzgebühr-Gutschrift oder eines Hardware-Gutscheins. Die Vertrags-Unterschrift muss im Zeitraum des Frühlings-Sale (Ziffer 1.2) erfolgen. Die Gutschrift oder ein Gutschein wird erst ausgegeben, wenn die SIDES Payment-Lösung in Nutzung genommen wird.
Der Hardware-Gutschein kann bei unserem Partner Quripos eingelöst werden. Eine aktuelle Produktübersicht kann hier eingesehen werden.
3. Ausschluss
Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich die SimplyDelivery GmbH das Recht vor, Personen von der Aktion auszuschließen und den Rabatt gegebenenfalls nicht anzuwenden.
In Summe kann ein Neukunde einen Hardware-Gutschein/Gutschrift in Höhe von z.B. 600 EUR (Webpaket oder höher) + 200 EUR und 200 EUR beim gleichzeitigen Abschluss eines SIDES Payment Vertrages erhalten, zusammen 1.000 EUR.
4. Haftung
Die SimplyDelivery GmbH haftet weder für eine fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten. Die SimplyDelivery GmbH übernimmt insbesondere keine Haftung, wenn die Registrierungsdaten nicht ordnungsgemäß eingegeben werden. Die angegebene E-Mail-Adresse sowie sämtliche Personenangaben müssen korrekt sein, damit im Falle der Prämienausschüttung eine entsprechende Benachrichtigung erfolgen kann.
5. Sonstiges
Die SimplyDelivery GmbH behält sich vor, die Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.